Haftpflichtschaden-Gutachten:
Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und die Schadenhöhe über 700€ liegt. Dies stellt im Zweifelsfall der Sachverständige fest. Liegt die Schadenhöhe unter 700€ und es kann kein Gutachten in Auftrag gegeben werden, kostet es Sie nur einen Anruf und ein klein wenig Zeit. Im Gegensatzt zum Versicherungsgutachter arbeitet der versicherungsunabhängige Sachverständige für seinen Auftraggeber also für Sie. Hier wird nicht auf Kosten der Sicherheit gespart, sondern alles notwendige getan damit der Geschädigte wieder sicher in seinem Fahrzeug ist. Speziell bei der Erneuerung der Reifen tun sich die Versicherungen oft schwer, doch was passiert bei einem unentdeckten Seitenwandschaden? Stellen Sie sich doch einmal vor Sie fahren gerade auf der Autobahn vielleicht noch Kinder im Auto und Ihnen platzt bei 120 km/h der rechte Vorderreifen. Um dies auf jeden Fall auszuschließen wird bei dem kleinsten Verdacht der Reifen erneuert. Der gegenüberliegende Reifen wird hierbei größtenteils mit erneuert wegen der auftretenden Profildiffernz.
Kfz-Bewertungen und -Zustandsprüfungen
Vertrauen ist gut? Gutachten ist besser!!
Wer vor dem Kauf und Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs steht, dem stellt sich
schnell die Preisfrage: Was ist der angemessene Wert? Oder im Falle von Leasing-Partnern:
In welchem Zustand befindet sich ein Fahrzeug nach Ablauf der Nutzungsdauer?
Viele Faktoren fließen in die Wertermittlung von gebrauchten Fahrzeugen
ein, die oftmals nur durch einen Experten mit seinen technischen Hilfsmitteln
bereitgestellt werden können, u.a.:
-allgemeine Fahrzeugdaten
-Ausstattung
-werterhöhende Faktoren
-notwendige Reparaturen
-fehlende Teile
-Wertminderung aus Vorschäden
Oder bei Rückgabe eines Leasingfahrzeuges um den Wert fest zu halten
oder bei einer Kfz-Finanzierung.
um den Wert des Fahrzeugs ermitteln zu können.
Kaskoschaden-Gutachten:
Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug
einen Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch Rücksprache
mit der Versicherung genommen werden, denn viele Versicherungen wollen Ihren
eigenen Sachverständigen mit der Gutachtenaufnahme beauftragen. Wenn
Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung
setzen und dieses abklären. Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren
eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür
nichts berechnen. Nur noch mal, warum will dann die Versicherung Ihren eigenen
Sachverständigen beauftragen?
Wertgutachten:
Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies
ist von Vorteil, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zu
Verfügung steht, d. h. gestohlen wurde oder aufgrund eines Brandschadens
nicht mehr zu begutachten ist. Hier hat man dann einen Nachweis für die
Versicherung über den Wert des Fahrzeuges. Bei Oldtimern muss ein Wertgutachten
vorliegen für die Versicherungseinstufung.
Oltimergutachten:
Neben den Schadengutachten, wie man sie von den Neufahrzeugen kennt, stehen
wir Ihnen auch als Sachverständigen für spezielle Oldtimer-Bewertungen
zur Verfügung.
Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt
man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert.
Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders
aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können. Da im Schadenfall,
z. B. bei Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der
Wert nicht mehr eruiert werden kann, ist es äußerst ratsam, eine
ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.
Auch beim Kauf eines Oldtimers helfen wir Ihnen weiter:
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden
nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten
Kauf führen können und hohe Folgekosten nach sich ziehen. Es ist
somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen
zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert
feststellt.
Die Kosten hierfür machen sich bezahlt.
Umfang der Bewertung
Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche
Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum,
Innenraum, Lackierung etc.
Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis
eine Gesamtzustandsnote.
Was wird dokumentiert?
Eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Vorbesitzer,
Modellgeschichte, Restaurationsaufwand etc. werden in der ausführlichen
Bewertung dokumentiert, ebenso wie die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.
Wozu dient die Bewertung?
Neben der Verwendung als Bewertung für die Versicherungseinstufung, bietet
diese Bewertungsform Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des
Oldtimers nachzuweisen und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da
es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.
Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt,
d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert
geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden.
Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt
und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.
Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig
gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag),
die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale
Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung
(Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter
Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert
ist MWSt.-neutral.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht
(§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte
im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges
Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt
eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.
Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten
oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter
Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.)
- dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach
Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.
Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung
eines Haftpflichtschadens.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen
gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten),
zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder
belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen
Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige
Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation
wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen
erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut
gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche
Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.