Haftpflichtschaden-Gutachten:

Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden zugefügt hat und die Schadenhöhe über 700€ liegt. Dies stellt im Zweifelsfall der Sachverständige fest. Liegt die Schadenhöhe unter 700€ und es kann kein Gutachten in Auftrag gegeben werden, kostet es Sie nur einen Anruf und ein klein wenig Zeit. Im Gegensatzt zum Versicherungsgutachter arbeitet der versicherungsunabhängige Sachverständige für seinen Auftraggeber also für Sie. Hier wird nicht auf Kosten der Sicherheit gespart, sondern alles notwendige getan damit der Geschädigte wieder sicher in seinem Fahrzeug ist. Speziell bei der Erneuerung der Reifen tun sich die Versicherungen oft schwer, doch was passiert bei einem unentdeckten Seitenwandschaden? Stellen Sie sich doch einmal vor Sie fahren gerade auf der Autobahn vielleicht noch Kinder im Auto und Ihnen platzt bei 120 km/h der rechte Vorderreifen. Um dies auf jeden Fall auszuschließen wird bei dem kleinsten Verdacht der Reifen erneuert. Der gegenüberliegende Reifen wird hierbei größtenteils mit erneuert wegen der auftretenden Profildiffernz.

Kfz-Bewertungen und -Zustandsprüfungen

Vertrauen ist gut? Gutachten ist besser!!

Wer vor dem Kauf und Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs steht, dem stellt sich schnell die Preisfrage: Was ist der angemessene Wert? Oder im Falle von Leasing-Partnern: In welchem Zustand befindet sich ein Fahrzeug nach Ablauf der Nutzungsdauer?
Viele Faktoren fließen in die Wertermittlung von gebrauchten Fahrzeugen ein, die oftmals nur durch einen Experten mit seinen technischen Hilfsmitteln bereitgestellt werden können, u.a.:

-allgemeine Fahrzeugdaten
-Ausstattung
-werterhöhende Faktoren
-notwendige Reparaturen
-fehlende Teile
-Wertminderung aus Vorschäden

Oder bei Rückgabe eines Leasingfahrzeuges um den Wert fest zu halten oder bei einer Kfz-Finanzierung.
um den Wert des Fahrzeugs ermitteln zu können.

Kaskoschaden-Gutachten:


Ein Kaskoschadengutachten wird benötigt, wenn Sie an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden erlitten haben (Teilkasko, Vollkasko). Hier sollte jedoch Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, denn viele Versicherungen wollen Ihren eigenen Sachverständigen mit der Gutachtenaufnahme beauftragen. Wenn Sie mich beauftragen wollen, werde ich mich mit der Versicherung in Verbindung setzen und dieses abklären. Sollte die Versicherung darauf bestehen Ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen, werde ich Ihnen hierfür nichts berechnen. Nur noch mal, warum will dann die Versicherung Ihren eigenen Sachverständigen beauftragen?

Wertgutachten:


Ein Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges heraus. Dies ist von Vorteil, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zu Verfügung steht, d. h. gestohlen wurde oder aufgrund eines Brandschadens nicht mehr zu begutachten ist. Hier hat man dann einen Nachweis für die Versicherung über den Wert des Fahrzeuges. Bei Oldtimern muss ein Wertgutachten vorliegen für die Versicherungseinstufung.

 

Oltimergutachten:


Neben den Schadengutachten, wie man sie von den Neufahrzeugen kennt, stehen wir Ihnen auch als Sachverständigen für spezielle Oldtimer-Bewertungen zur Verfügung.


Um einen Klassiker in einer Oldtimerversicherung unterzubringen, benötigt man eine Fahrzeugbewertung, die über den Zustand und den Marktwert informiert. Mit dem Wert des Fahrzeuges steigt auch die Dringlichkeit, eine besonders aussagekräftige Bewertung vorlegen zu können. Da im Schadenfall, z. B. bei Entwendung des Fahrzeuges, der Zustand und daraus resultierend der Wert nicht mehr eruiert werden kann, ist es äußerst ratsam, eine ausführliche, aktuelle Bewertung vorweisen zu können.


Auch beim Kauf eines Oldtimers helfen wir Ihnen weiter:
Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel oder Vorschäden nicht zu erkennen, die jedoch zum bösen Erwachen nach einem getätigten Kauf führen können und hohe Folgekosten nach sich ziehen. Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen zu bedienen, der das gewünschte Objekt untersucht und Zustand und Wert feststellt.


Die Kosten hierfür machen sich bezahlt.


Umfang der Bewertung
Der Umfang einer ausführlichen Bewertung beinhaltet immer eine gründliche Untersuchung der einzelnen Fahrzeugkomponenten wie z.B. Unterboden, Motorenraum, Innenraum, Lackierung etc.
Die einzeln ermittelten Zustandsnoten dieser Bereiche ergeben im Ergebnis eine Gesamtzustandsnote.


Was wird dokumentiert?

Eventuelle Vorschäden oder sonstige Besonderheiten, wie Vorbesitzer, Modellgeschichte, Restaurationsaufwand etc. werden in der ausführlichen Bewertung dokumentiert, ebenso wie die Zustandsnoten der einzelnen Fahrzeugkomponenten.


Wozu dient die Bewertung?

Neben der Verwendung als Bewertung für die Versicherungseinstufung, bietet diese Bewertungsform Sicherheit im Schadenfall, um jederzeit den Wert des Oldtimers nachzuweisen und ist aussagekräftig bei Kauf und Verkauf, da es alle wertrelevanten Bereiche dokumentiert.


Wertdefinitionen: Der Wert eines Oldtimers
Marktwert
Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h. für dieses Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mwst-neutral und als Endpreis zu verstehen.


Bei seltener gehandelten Fahrzeugmodellen und bei Fahrzeugen, die schwerpunktmäßig gewerblich vertrieben werden, fließen auch der Handel (als Nettobetrag), die internationalen Auktionsergebnisse (ohne Mwst.) sowie die internationale Marktsituation mit in den Marktwert ein. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimersondertarifen. Er gilt als Taxe (festgesetzter Preis) im Sinne von § 57 VVG (VVG=Versicherungsvertragsgesetz). Der Marktwert ist MWSt.-neutral.


Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist eine Größe aus dem Haftungsrecht (§ 249 BGB). Er bestimmt sich nach der Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen.


Hierbei sind nicht die eventuell bisher aufgebrachten Restaurationskosten oder Aufwendungen maßgeblich, sondern nur der Betrag, der - auch unter Berücksichtigung des seriösen gewerblichen Handels (incl. MWSt.) - dafür bezahlt werden muss. Der angegebene Wiederbeschaffungswert (nach Haftpflichtgesichtspunkten) berücksichtigt dabei eine kurzfristige Ersatzbeschaffung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.


Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert beziffert den Preis, den das Fahrzeug an Aufwendungen gekostet hat, um es in den jetzigen Zustand zu bringen (Restaurationskosten), zuzüglich des Fahrzeuggrundpreises (Anschaffungswert). Die sicht- oder belegbaren Investitionen der Restauration ergeben die Differenz zum normalen Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist wichtig, wenn eine aufwendige und langwierige Restauration belegt werden soll. Der Preis spiegelt aber nicht die Marktsituation wider, bedingt dadurch, dass sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen. Nur bei einer absolut gleichwertigen Wiederbeschaffung im identischen Zustand (also ohne zwischenzeitliche Nutzung) würde der angegebene Wiederherstellungswert anfallen.